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Wie politisch darf eine Lehrkraft sein? – Demokratiebildung als Schulauftrag : Datum:

Demokratiebildung ist nicht nur Aufgabe des politischen Fachunterrichts, sondern staatlicher Auftrag der gesamten Schule. Der Anspruch der Überparteilichkeit schulischer Bildung ist nicht mit Wertneutralität zu verwechseln. Von Schulleitungen und Lehrkräften aller Fächer wird erwartet, dass sie im Unterrichts- und Schulalltag aktiv für die freiheitliche Demokratie eintreten. Zur Förderung der hierfür notwendigen Kompetenzen bedarf es einer Reform der Lehrerbildung.

Disskussionrunde zwischen Lehrkräften und Schülerinnen/Schülern
Schülerinnen und Schüler diskutieren gemeinsam mit ihren Lehrkräften © BMBF/Alexandra Roth

Von Monika Oberle

Demokratiebildung ist nicht nur Aufgabe des politischen Fachunterrichts, sondern staatlicher Auftrag der gesamten Schule. Dies gilt für alle Schulformen, von der Grundschule bis hin zu beruflichen Schulen. Die Landesverfassungen geben vor, dass junge Menschen im Geiste von Freiheit und Demokratie sowie zur Bereitschaft, politische Verantwortung zu übernehmen, zu erziehen sind. Auch im Schulrecht der Länder ist der Auftrag der Demokratiebildung verankert.

Gemäß Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) ergänzen sich drei Ansätze schulischer Demokratiebildung: erstens Demokratiebildung im politischen Fachunterricht, zweitens Demokratiebildung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip sämtlicher Schulfächer sowie drittens Demokratiebildung als Schulprinzip. Im Politikunterricht erfolgt die gezielte Auseinandersetzung mit Politik in ihren Dimensionen polity (Form), politics (Prozess) und policy (Inhalt) sowie mit Demokratie als Herrschafts- und Gesellschaftsform. Der zweite Ansatz fordert in allen Schulfächern ein demokratisches bzw. für Diskussionen offenes Unterrichtsklima, die Vermittlung sozialer Werte wie Toleranz und Verantwortungsbereitschaft sowie das Herausarbeiten von politisch relevanten Fachinhalten. Der dritte Ansatz beinhaltet die Partizipation von Schülerinnen und Schülern an schulinternen Entscheidungen sowie die Umsetzung von Leitbildern wie "Schule ohne Rassismus". Im Fokus stehen hier soziale Lernprozesse und das Erfahren von "Demokratie als Lebensform".

Der Beutelsbacher Konsens – mit Kontroversität gegen Indoktrination

In ihrer Empfehlung zur Demokratiebildung unterstreicht die KMK die Gültigkeit der Prinzipien des "Beutelsbacher Konsenses". Er basiert auf dem Protokoll einer Tagung, zu der die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 1976 Politikdidaktiker unterschiedlicher politischer und wissenschaftlicher Ausrichtung eingeladen hatte, um die Möglichkeit eines Minimalkonsenses für die politische Bildung auszuloten.

Hintergrund war die parteipolitische Polarisierung der 1970er Jahre, die sich auch in einem Ringen um eher konservativ oder progressiv orientierte Lehrpläne für den politischen Fachunterricht niederschlug. Der Beutelsbacher Konsens formuliert drei grundlegende normative Prinzipien politischer Bildung: das Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbot (Lernende dürfen nicht im Sinne einer erwünschten Meinung "überrumpelt" und an einer selbstständigen Urteilsbildung gehindert werden), das Kontroversitätsgebot (was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht als kontrovers erscheinen) sowie das Ziel, Schülerinnen und Schüler zur politischen Teilhabe im Sinne ihrer eigenen Interessen zu befähigen.

Wider eines missverstandenen "Neutralitätsgebots" von Lehrkräften

In Lehrerbildung und Schulpraxis zeigt sich, dass (angehende) Lehrkräfte diese Prinzipien manchmal so interpretieren, dass sie ihre eigene politische Position gegenüber den Lernenden verbergen müssten. Dies ist allerdings ein Missverständnis. Der Beutelsbacher Konsens unterstreicht die Forderung, dass Unterricht multiperspektivisch zu gestalten ist und Positionen unabhängig von der politischen Couleur der Lehrkraft zu Wort kommen, verbietet jedoch keineswegs eine transparente politische Positionierung der Lehrperson. Inwiefern diese in der jeweiligen Lehr-Lern-Situation angemessen ist, müssen Lehrerinnen und Lehrer jeweils selbst entscheiden.

Es gibt gute Gründe für und gegen die Offenbarung der eigenen politischen Ansicht im Unterricht. Das zentrale Gegenargument ist, dass die Lernenden in ihrer politischen Urteilsbildung beeinflusst werden könnten, unabhängig von inhaltlichen Argumenten. Allerdings könnte ein Verschweigen der Lehrendenhaltung zu einer viel subtileren Überwältigung führen, wenn sie nämlich den eigenen Unterricht unbeabsichtigt beeinflusst. Auch trägt das Bekunden einer politischen Meinung und eigenen politischen Engagements zur Authentizität der Lehrkraft bei, die so den Lernenden auch als Vorbild eines politischen Menschen dienen kann.

Des Weiteren kommt immer wieder die Frage auf, ob das Kontroversitätsprinzip bedeutet, dass auch extremistische Positionen im Unterricht akzeptiert bzw. gleichberechtigt eingebracht werden müssen. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Beutelsbacher Konsens einen immanenten Wertebezug hat – seinen Bezugsrahmen bildet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO), in der neben der Volkssouveränität auch die Achtung der Menschenwürde, Grundrechtsschutz, Pluralismusprinzip, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit verankert sind.

Anlässlich der Aktion Meldeplattformen "Neutrale Schulen" der Partei Alternative für Deutschland (AfD), die dazu aufrief, AfD-kritische Lehrkräfte (auch anonym) zu denunzieren, kam es jüngst zu einer öffentlichkeitswirksamen Klärung der Frage nach dem Wertebezug schulischer Bildung. Dabei haben unter anderem die Gesellschaft für Politikdidaktik und politische Jugend- und Erwachsenenbildung (GPJE), die KMK und das Deutsche Institut für Menschenrechte klargestellt, dass demokratiefeindliche, menschenverachtende und verfassungsfeindliche Positionen in Schule und Unterricht nicht zu tolerieren und nicht als gleichberechtigt darzustellen sind, sondern ihnen vielmehr entschieden entgegenzutreten ist. Auch wurde hier nochmals betont, dass Lehrkräfte ihre eigene politische Meinung den Lernenden durchaus zeigen dürfen – entscheidend ist, dass im Unterricht auch alternative Positionen aufgezeigt werden, solange diese sich im Rahmen der fdGO bewegen.

Schlussfolgerungen für die Lehrerbildung

Lehrerinnen und Lehrer jeder Schulform und aller Schulfächer sollten sich bewusst sein, dass sie einen klaren Auftrag zur Demokratiebildung haben. Das Erfordernis der Überparteilichkeit ist nicht zu verwechseln mit einer politischen Neutralität beziehungsweise einer Wertneutralität. Von Schulleitungen und Lehrkräften wird erwartet, dass sie sich klar zum Grundgesetz bekennen und im Unterrichts- und Schulalltag aktiv für unsere freiheitliche Demokratie eintreten. Angehende und praktizierende Lehrkräfte müssen die hierfür notwendigen Kompetenzen erwerben, wozu auch ein politisches Grundwissen gehört. Es bedarf einer Reform der universitären Lehrerbildung sowie gezielter Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung, um Lehrkräfte und Schulleitungen für Demokratiebildung zu professionalisieren.

   

Prof. Dr. Monika Oberle; © Monika Oberle
Prof. Dr. Monika Oberle © Monika Oberle

Prof. Dr. Monika Oberle ist Professorin für Politikwissenschaft/Didaktik der Politik an der Georg-August-Universität Göttingen. Mit ihrer Arbeitsgruppe forscht sie zu Lehr-Lern-Prozessen der politischen Bildung, ihren Wirkungen und Bedingungen.